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PKF KurzImpulse

Zum 1. Januar 2024 wird durch das sog. MoPeG (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz) das Personengesellschaftsrecht umfassend erneuert. Dabei steht insbesondere die GbR im Fokus.

Seit dem 01. Januar 2023 müssen Bewirtungsbelege nun auch elektronisch erstellt werden und unterliegen entsprechenden Anforderungen zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Direkt bei Erhalt der Rechnung ist daher zu kontrollieren, ob alle nötigen Angaben auf dem Bewirtungsbeleg vorhanden sind.

Seit dem 01.01.2020 gibt es eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung – in Form einer Zulage – für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Seit diesem Zeitpunkt können Unternehmen einen Teil der Lohn- und Gehaltsaufwendungen, welche im Zusammenhang mit förderfähigen Projekten entstanden sind, bei ihrer Veranlagung zur ESt / KSt, auf die Steuerlast angerechnet oder sogar erstattet bekommen.

Es ist durchaus üblich, dass Unternehmen, Konzerne oder Family Offices Kredite vergeben, auch wenn sie selbst keine Bank sind und Finanzdienstleistungen nicht zum Kerngeschäft des Unternehmens gehören. In bestimmten Fällen wertet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dies jedoch als erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft. Um zu verhindern, dass Unternehmen in erhöhte Mitteilungspflichten geraten, haben wir alle Informationen zusammengefasst.

Gemäß § 1a, Abs. 1a BetrAVG muss der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeber-zuschuss an eine Direktversicherung (auch § 40b-Verträge), eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozial­versicherungsbeiträge einspart. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn die Entgeltumwandlung im Rahmen einer Unterstützungskassenzusage erfolgt oder Tarif­vertrags­parteien dies in einem Tarifvertrag ausschließen.

Die bisherige Befreiung bei Eintragung der erforderlichen Angaben im Handelsregister entfällt. Am 01.08.2021 wird das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft treten; das Gesetz wurde am 10.06.2021 vom Bundestag verabschiedet. Mit dem TraFinG wird die Meldung zum Transparenzregister für alle Gesellschaften verpflichtend – auch für Gesellschaften, für die bisher eine Meldung zum Transparenzregister nicht erforderlich war. 

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